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BFH, 28.06.2005 - X B 91/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128
Außerordentliche Beschwerde - datenbank.nwb.de
Urteile der FG nur mit förmlichen Rechtsbehelfen anfechtbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 3 K 318/00
- BFH, 28.06.2005 - X B 91/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02
Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
Auszug aus BFH, 28.06.2005 - X B 91/05
Auch eine "außerordentliche Beschwerde" (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Mai 2004 IV B 230/02, BFHE 206, 194, BStBl II 2004, 833) ist im Streitfall nicht statthaft, da Urteile der Finanzgerichte mit förmlichen Rechtsbehelfen (Revision, Nichtzulassungsbeschwerde) anfechtbar sind.